Aufbau des Grundgesetzes der BRD ᐅ Übersicht & Erk

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发布时间:2025-07-04 06:10
Aufbau des Grundgesetzes der BRD

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 18.06.2024 | |

Inhaltsverzeichnis


Aufbau des Grundgesetzes (© Zerbor - Fotolia.com)

Das Grundgesetz [GG] ist die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung. Es steht deshalb über sämtlichen anderen Gesetzen. Es beinhaltet insbesondere die Grundrechte sowie Regelungen zum Staatsorganisationsrecht.

Überblick: Der Aufbau des Grundgesetzes [im Groben]

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Präambel

I.            Die Grundrechte

II.          Der Bund und die Länder

III.         Der Bundestag

IV.         Der Bundesrat

IV a.      Gemeinsamer Ausschuss

V.          Der Bundespräsident

VI.         Die Bundesregierung

VII.       Die Gesetzgebung des Bundes

VIII.      Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung

VIII a.   Gemeinschaftsaufgaben

IX.         Die Rechtsprechung

X.          Das Finanzwesen

X a.        Verteidigungsfall

XI.         Übergangs- und Schlussbestimmungen

Juraforum.de-Tipp: Auch interessant in diesem Zusammenhang, da die Entstehung des Grundgesetzes näher beleuchtet wird: „Ist Deutschland noch das Deutsche Reich und wir Reichsbürger – oder ist Deutschland nur eine GmbH und wir ihr Personal?“

Allgemeines zum Aufbau des Grundgesetzes

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit der Präambel, also einer Einleitung zur Verfassung. Die Präambel des Grundgesetzes lautet wie folgt:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Nach der Präambel folgen die einzelnen Artikel, die bis Art. 146 GG durchnummeriert sind. Aufgrund der Unterartikel umfasst das Grundgesetz aktuell jedoch insgesamt 202 Artikel. Von diesen 2002 Artikeln sind mittlerweile aber bereits fünf Artikel wieder aufgehoben (Art. 49, Art. 59a, Art. 74a, Art. 75 und Art. 142a GG) sowie vier weitere sind ganz oder teilweise Zeitablauf oder Vollzug gegenstandslos (Art. 132, Art. 136, Art. 137 und Art. 144 GG). Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gem. Art. 140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136, Art. 137, Art. 138, Art. 139 und Art. 141 WRV).

Zu beachten ist außerdem, dass die einzelnen Artikel des Grundgesetzes in aller Regel keine amtlichen Überschriften haben.

In Art. 1 bis 19 GG finden sich die Grundrechte, etwa der Schutz der Menschenwürde, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc.

In Art. 20 bis 37 GG befinden sich sodann allgemeine Regelungen zu Bund und Länder. Es folgen Regelungen etwa zum Bundestag (Art. 38 bis 49 GG), zum Bundesrat (Art. 50 bis 53 GG etc.), zum Bundespräsidenten (Art. 54 bis 61 GG) oder zur Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG). In diesen Artikeln wird bspw. Wahl, Zusammensetzung, Aufgaben etc. geregelt.

Die Gesetzgebung der Bundesregierung ist sodann in den Art. 70 bis 82 GG geregelt.

Regelungen zur Bundesverwaltung finden sich sodann in den Art. 83 bis 91 GG.

Die Rechtsprechung auf Bundesebene, aber auch allgemein geltende Regelungen) hierzu (etwa die Unabhängigkeit der Richter finden sich in den Art. 92 bis 104 GG.

Es folgen sodann Regelungen zum Finanzwesen (Art. 104a bis 115 GG).

Regelungen zum Verteidigungsfall wurden erst nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen und finden sich nun in den Art. 115a bis l GG.
[Lesen Sie dazu weiterführend auch folgende Ratgeber: „Inlandseinsatz: Darf man die Bundeswehr im Inland einsetzen?“ sowie „Bündnisfall: Was ist eigentlich Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag?“]

Letztlich folgen Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 bis 146 GG) sowie der Anhang (Art. 136 bis 141 WRV).

Im Einzelnen isst das Grundgesetz also wie folgt aufgebaut:   [Stand: 30.11.2016]

[Beachten Sie, es handelt sich bei den hier angegebenen Bezeichnungen der einzelnen Artikel nicht um amtliche Überschriften, s.o.]

Präambel

 

I. Die Grundrechte

 

Artikel 1

 

Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

 

Artikel 2

 

Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person

 

Artikel 3

 

Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung

 

Artikel 4

 

Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung

 

Artikel 5

 

Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit

 

Artikel 6

 

Ehe, Familie, Elternrecht

 

Artikel 7

 

Schulwesen

 

Artikel 8

 

Versammlungsfreiheit

 

Artikel 9

 

Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit

 

Artikel 10

 

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

 

Artikel 11

 

Freizügigkeit

 

Artikel 12

 

Berufsfreiheit, Schutz vor Zwangsarbeit

 

Artikel 12a

 

Dienstverpflichtungen, Wehrersatzdienst

 

Artikel 13

 

Unverletzlichkeit der Wohnung, Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung

 

Artikel 14

 

Eigentum, Erbrecht, Enteignung

 

Artikel 15

 

Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum

 

Artikel 16

 

Ausbürgerung, Auslieferung

 

Artikel 16a

 

Asylrecht

 

Artikel 17

 

Petitionsrecht

 

Artikel 17a

 

Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen

 

Artikel 18

 

Verwirkung von Grundrechten

 

Artikel 19

 

Einschränkung von Grundrechten, Grundrechtsträger, Rechtsschutz (Zitiergebot, Wesensgehaltsgarantie)

 

Der Bund und die Länder

 

Artikel 20

 

Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorbehalt des Gesetzes und Vorrang des Gesetzes), Widerstandsrecht

 

Artikel 20a

 

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

 

Artikel 21

 

Politische Parteien

 

Artikel 22

 

Bundeshauptstadt, Bundesflagge

 

Artikel 23

 

Verwirklichung der Europäischen Union sowie Beteiligung des Bundesrates und der Bundesregierung (sog. Europa-Artikel)

 

Artikel 24

 

Kollektives Sicherheitssystem

 

Artikel 25

 

Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechts

 

Artikel 26

 

Verbot des Angriffskrieges

 

Artikel 27

 

Handelsflotte

 

Artikel 28

 

Verfassung der Länder; Selbstverwaltungsgarantie

 

Artikel 29

 

Neugliederung des Bundesgebietes

 

Artikel 30

 

Staatlichkeit und Zuständigkeit der Länder

 

Artikel 31

 

Vorrang des Bundesrechts

 

Artikel 32

 

Auswärtige Beziehungen

 

Artikel 33

 

Staatsbürgerliche Gleichheit, hergebrachte Grundsätze des Beamtenrechts

 

Artikel 34

 

Staatshaftung

 

Artikel 35

 

Rechtshilfe, Amtshilfe

 

Artikel 36

 

Bundesbeamte

 

Artikel 37

 

Bundeszwang

 

Der Bundestag

 

Artikel 38

 

Wahl

 

Artikel 39

 

Wahlperiode, Selbstorganisation

 

Artikel 40

 

Bundestagspräsident, Stellvertreter

 

Artikel 41

 

Wahlprüfung

 

Artikel 42

 

Öffentlichkeit der Bundestagssitzungen, Mehrheiten im Bundestag

 

Artikel 43

 

Anwesenheitspflicht und -recht der Bundesregierung

 

Artikel 44

 

Untersuchungsausschüsse

 

Artikel 45

 

Ausschuss für die Europäische Union

 

Artikel 45a

 

Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung

 

Artikel 45b

 

Wehrbeauftragter

 

Artikel 45c

 

Petitionsausschuss

 

Artikel 45d

 

Parlamentarisches Kontrollgremium

 

Artikel 46

 

Immunität und Indemnität der Abgeordneten

 

Artikel 47

 

Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten

 

Artikel 48

 

Wahlurlaub, Benachteiligungsverbot, Reisekostenfreiheit

 

Artikel 49

 

aufgehoben

 

Der Bundesrat

 

Artikel 50

 

Aufgaben, Vertretung der Gliedstaaten

 

Artikel 51

 

Zusammensetzung

 

Artikel 52

 

Präsident des Bundesrates, Stellvertreter, Mehrheiten, Europakammer

 

Artikel 53

 

Anwesenheitsrecht und -pflicht der Bundesregierung

 

Gemeinsamer Ausschuss

 

Artikel 53a

 

Zusammensetzung, Wahlen

 

Der Bundespräsident

 

Artikel 54

 

Bundesversammlung, Staatsoberhaupt

 

Artikel 55

 

Berufs- und Gewerbeverbot

 

Artikel 56

 

Amtseid

 

Artikel 57

 

Vertretung des Bundespräsidenten

 

Artikel 58

 

Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder Bundesminister

 

Artikel 59

 

Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Völkerrechtliche Verträge

 

Artikel 59a

 

aufgehoben

 

Artikel 60

 

Ernennung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere, Begnadigungsrecht

 

Artikel 61

 

Präsidentenanklage wegen vorsätzlicher Rechtsverletzung

 

Die Bundesregierung

 

Artikel 62

 

Zusammensetzung der Bundesregierung

 

Artikel 63

 

Wahl des Bundeskanzlers

 

Artikel 64

 

Ernennung der Bundesminister

 

Artikel 65

 

Richtlinien der Politik, Eigenverantwortlichkeit der Bundesminister

 

Artikel 65a

 

Befehls- und Kommandogewalt

 

Artikel 66

 

Berufs- und Gewerbeverbot

 

Artikel 67

 

Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler

 

Artikel 68

 

Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages

 

Artikel 69

 

Vertretung des Bundeskanzlers

 

Die Gesetzgebung des Bundes

 

Artikel 70

 

Gesetzgebung des Bundes und der Länder

 

Artikel 71

 

Ausschließliche Gesetzgebung

 

Artikel 72

 

Konkurrierende Gesetzgebung

 

Artikel 73

 

Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung

 

Artikel 74

 

Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung

 

Artikel 74a

 

aufgehoben

 

Artikel 75

 

aufgehoben

 

Artikel 76

 

Gesetzesvorlagen

 

Artikel 77

 

Verfahren bei Gesetzesbeschlüssen

 

Artikel 78

 

Zustandekommen von Bundesgesetzen

 

Artikel 79

 

Änderungen des Grundgesetzes (sog. Ewigkeitsklausel)

 

Artikel 80

 

Erlass von Rechtsverordnungen

 

Artikel 80a

 

Spannungsfall

 

Artikel 81

 

Gesetzgebungsnotstand

 

Artikel 82

 

Verkündung und Inkrafttreten der Gesetze

 

Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

 

Artikel 83

 

Grundsatz der Länderexekutive

 

Artikel 84

 

Länderverwaltung und Bundesaufsicht

 

Artikel 85

 

Bundesauftragsverwaltung durch die Länder

 

Artikel 86

 

Bundeseigene Verwaltung

 

Artikel 87

 

Gegenstände der Bundeseigenen Verwaltung

 

Artikel 87a

 

Streitkräfte

 

Artikel 87b

 

Bundeswehrverwaltung

 

Artikel 87c

 

Bestimmungen über Erzeugung und Nutzung der Kernenergie

 

Artikel 87d

 

Luftverkehrsverwaltung

 

Artikel 87e

 

Eisenbahnen des Bundes

 

Artikel 87f

 

Post und Telekommunikation

 

Artikel 88

 

Bundesbank

 

Artikel 89

 

Bundeswasserstraßen

 

Artikel 90

 

Bundesautobahnen und Bundesstraßen

 

Artikel 91

 

Abwehr von Gefahren für den Bestand des Bundes

 

Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit

 

Artikel 91a

 

Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben

 

Artikel 91b

 

Bildungsplanung und Forschungsförderung

 

Artikel 91c

 

Informationstechnische Systeme

 

Artikel 91d

 

Leistungsvergleich

 

Artikel 91e

 

Grundsicherung für Arbeitsuchende

 

Die Rechtsprechung

 

Artikel 92

 

Gerichtsorganisation

 

Artikel 93

 

Bundesverfassungsgericht, Zuständigkeit

 

Artikel 94

 

Bundesverfassungsgericht, Zusammensetzung

 

Artikel 95

 

Oberste Gerichtshöfe des Bundes

 

Artikel 96

 

Bundesgerichte

 

Artikel 97

 

Unabhängigkeit der Richter

 

Artikel 98

 

Rechtsstellung der Richter

 

Artikel 99

 

Verfassungsstreit innerhalb eines Landes

 

Artikel 100

 

Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

 

Artikel 101

 

Ausnahmegerichte

 

Artikel 102

 

Abschaffung der Todesstrafe

 

Artikel 103

 

Justizgrundrechte

 

Artikel 104

 

Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung

 

Das Finanzwesen

 

Artikel 104a

 

Aufgabenverteilung, Lastenverteilung

 

Artikel 104b

 

Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder

 

Artikel 105

 

Gesetzgebungsrecht

 

Artikel 106

 

Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole

 

Artikel 106a

 

Bundeszuschuss für öffentlichen Personennahverkehr

 

Artikel 106b

 

Länderanteil an der Kraftfahrzeugsteuer

 

Artikel 107

 

Finanzausgleich, Ergänzungszuweisungen

 

Artikel 108

 

Finanzverwaltung

 

Artikel 109

 

Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern

 

Artikel 109a

 

Haushaltsnotlagen

 

Artikel 110

 

Haushaltsplan des Bundes

 

Artikel 111

 

Ausgaben vor Etatgenehmigung

 

Artikel 112

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

 

Artikel 113

 

Ausgabenerhöhungen; Einnahmeminderungen

 

Artikel 114

 

Rechnungslegung; Bundesrechnungshof

 

Artikel 115

 

Kreditbeschaffung

 

Verteidigungsfall

 

Artikel 115a

 

Feststellung des Verteidigungsfalles

 

Artikel 115b

 

Übergang der Befehls- und Kommandogewalt vom Ressortminister auf den Bundeskanzler

 

Artikel 115c

 

Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz

 

Artikel 115d

 

Vereinfachtes Bundesgesetzgebungsverfahren

 

Artikel 115e

 

Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses

 

Artikel 115f

 

Erweiterte Befugnisse der Bundesregierung

 

Artikel 115g

 

Stellung des Bundesverfassungsgerichts

 

Artikel 115h

 

Wahlperioden und Amtszeiten

 

Artikel 115i

 

Erweiterte Befugnisse der Landesregierungen

 

Artikel 115k

 

Geltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Verteidigungsfalls

 

Artikel 115l

 

Aufhebung von Maßnahmen und Beendigung des Verteidigungsfalls

 

Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

Artikel 116

 

Begriff des „Deutschen“, nationalsozialistische Ausbürgerung

 

Artikel 117

 

Übergangsregelung zu Art. 3 Absatz 2 und Art. 11 GG

 

Artikel 118

 

Neugliederung der badischen und württembergischen Länder

 

Artikel 118a

 

Neugliederung Berlins und Brandenburgs

 

Artikel 119

 

Flüchtlinge und Vertriebene

 

Artikel 120

 

Kriegsfolge- und Sozialversicherungslasten, Ertragshoheit

 

Artikel 120a

 

Lastenausgleich

 

Artikel 121

 

Begriff der Mehrheit

 

Artikel 122

 

Bisherige Gesetzgebungskompetenzen

 

Artikel 123

 

Fortgeltung des alten Rechts

 

Artikel 124

 

Altes Recht auf dem Gebiet der ausschließlichen Gesetzgebung

 

Artikel 125

 

Altes Recht auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung

 

Artikel 125a

 

Fortgeltung von Bundesrecht, Ersetzung durch Landesrecht

 

Artikel 125b

 

Fortgeltung von Bundesrecht, abweichende Regelungen durch die Länder

 

Artikel 125c

 

Fortgeltung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der sozialen Wohnraumförderung

 

Artikel 126

 

Streit über das Fortgelten des alten Rechts

 

Artikel 127

 

Recht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

 

Artikel 128

 

Fortbestehen von Weisungsrechten

 

Artikel 129

 

Fortgeltung von Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen

 

Artikel 130

 

Überleitung von Verwaltungs- und Rechtspflegeeinrichtungen

 

Artikel 131

 

Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes

 

Artikel 132

 

Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst
(gegenstandslos durch Zeitablauf)

 

Artikel 133

 

Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet

 

Artikel 134

 

Rechtsnachfolge in das Reichsvermögen

 

Artikel 135

 

Vermögen bei Änderung des Gebietsstandes

 

Artikel 135a

 

Verbindlichkeiten des Reichs und anderer Körperschaften

 

Artikel 136

 

Erster Zusammentritt des Bundesrates
(gegenstandslos durch Zeitablauf)

 

Artikel 137

 

Wählbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes
(Absätze 2 und 3 gegenstandslos durch Zeitablauf)

 

Artikel 138

 

Süddeutsches Notariat

 

Artikel 139

 

Entnazifizierungsvorschriften

 

Artikel 140

 

Übernahme von Glaubensbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung [WRV]

 

Artikel 141

 

Ausnahmeregelung zum Religionsunterricht (sog. Bremer Klausel)

 

Artikel 142

 

Grundrechte in Landesverfassungen

 

Artikel 142a

 

aufgehoben

 

Artikel 143

 

Sondervorschriften für neue Bundesländer und Ost-Berlin

 

Artikel 143a

 

Übergangsvorschriften für Bundeseisenbahnen

 

Artikel 143b

 

Umwandlung der Deutschen Bundespost

 

Artikel 143c

 

Übergangsvorschriften wegen Wegfalls der Finanzhilfen durch den Bund

 

Artikel 143d

 

Übergangsvorschriften im Rahmen der Konsolidierungshilfen

 

Artikel 144

 

Ratifizierung des Grundgesetzes
(gegenstandslos durch Vollzug)

 

Artikel 145

 

Inkrafttreten des Grundgesetzes

 

Artikel 146

 

Geltungsdauer des Grundgesetzes

 

Anhang

 

Artikel 136 WRV

 

Religionsunabhängigkeit von Rechten und Pflichten

 

Artikel 137 WRV

 

Religionsgesellschaften

 

Artikel 138 WRV

 

Staatsleistungen, Kirchengut

 

Artikel 139 WRV

 

Sonn- und Feiertagsruhe

 

Artikel 141 WRV

 

Religiöse Handlungen in öffentlichen Anstalten

 

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Kommentar schreiben Bisherige Kommentare zum Begriff (1)

Ronald Winkler (03.08.2018 20:07 Uhr):

Fehler in der Eingangserklärung zum Grundgesetz Rechtstheoretisch kann man das Grundgesetz nicht Verfassung nennen obwohl richtig ist, dass es einen verfassungsähnlichen Charakter aufweist. Gemäß Artikel 146 GG verliert es nämlich seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dies wäre dort nicht formuliert, wenn das Grundgesetz, wie von Ihnen postuliert, bereits eine Verfassung wäre. Aus staatsrechtlicher Sicht ist es daher ungenau und damit inkorrekt eine derartige These aufzustellen, das Grundgesetz wäre die Verfassung der BRD. Es ist und bleibt eben das Grundgesetz FÜR die BRD und nicht eine Verfassung DER BRD. Vor allem bei Veröffentlichungen sollte man sehr genau überprüfen, ob eine korrekte Darstellung stattfindet.



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